Germar-Rudolf-Prozeß in Mannheim fortgesetzt
Mannheim / Ba-Wü: Vor dem Mannheimer Landgericht wurde gestern der Prozeß gegen den revisionistischen Dissidenten Germar Rudolf fortgeführt. Dabei handelte es sich inzwischen um den sechsten Verhandlungstag. Sensationelle Neuigkeiten gab es dabei freilich nicht. Vorrangig ging es in der Verhandlung diesmal um die Auswertung des Buches „Vorlesungen über den Holocaust“. Interessanterweise stellte man dabei fest, daß die beiden Schöffen das besagte Buch nicht bis zu Ende gelesen haben, was das Gericht jedoch nicht daran hinderte, trotz Widerspruchs der Verteidigung, im Verfahren fortzufahren.
Germar Rudolf nutzte dabei die Gelegenheit, um nachzuweisen, daß die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift lediglich aus dem Zusammenhang gerissene Zitate nutzte, um ihm zu unterstellen, er würde den Juden die Menschenrechte absprechen. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, daß das Buch in Dialogform geschrieben sei und es nicht zulässig sei, aufgrund der Fragestellung auf die Einstellung des Verfassers zu schließen. Darüber hinaus warf Rudolf dem Staatsanwalt vor, eine geschichtliche Null und bösartig zu sein sowie daß er eigentlich selbst auf die Anklagebank gehöre. In der Nachmittagsverhandlung wies der Angeklagte zudem daraufhin, daß der SPIEGEL-Redakteur Frithjof Meyer bei seinem Artikel in der Zeitschrift OSTEUROPA vom Mai 2002 im Grunde bezüglich der Opferzahlen in Auschwitz auf ähnliche Ergebnisse gekommen sei, wie er selbst bei seinen Nachforschungen, jenem aber „Wissenschaftlichkeit“ bescheinige, ihm jedoch „Volksverhetzung“.
Scharfe Kritik richtete der Angeklagte auch an die Bundesprüfstelle, deren Mitarbeitern er vorwarf, keine Ahnung von wissenschaftlichen Arbeiten zu haben, daß sie geistig minderbemittelt sei und sich aufspiele, wie das Orwellsche Wahrheitsministerium in „1984“, ein Vergleich der in der Bundesrepublik freilich nicht nur auf die Bundesprüfstelle zutreffen würde. Auch sonst gab sich Germar Rudolf sehr offensiv, so betonte er erneut, daß der den Paragraphen 130 für verfassungswidrig halte und daß er für sich das Recht in Anspruch nähme, seine Meinung frei äußern können – in Wort und in Schrift. Den deutschen Historikern warf er Mangel an Zivilcourage vor, gleichzeitig die hypothetische Frage stellend, was denn wohl wäre, wenn sich immer mehr Menschen zeitgeschichtlichen Glaubensdogmen verweigern würden. Die bundesdeutsche Gesetzgebung verglich Rudolf mit der von China und Nordkorea.
Abgesehen davon kam Rudolf auch auf seinen Aufenthalt im Gefängnis zu sprechen. So meinte er diesbezüglich, daß man ihn dort nicht resozialisieren würde, sondern daß man alles daran setze, um ihn und seine Familie in ihrer Existenz zu vernichten. Seine Ausführungen beschloß er mit der Warnung, daß Gewalt letztlich Gegengewalt schaffe.
Wie der frühere NPD-Bundesvorsitzende Günter Deckert meinte, dessen Prozeßnotizen unserem Artikel zugrunde liegen, machte Germar Rudolf in der gestrigen Verhandlung einen eher schwächeren Eindruck wie sonst, was seiner Ansicht nach auf eine mögliche Erkrankung schließen läßt.
Der Prozeß wird am 22. Januar, 9 Uhr fortgesetzt. Weitere Termine sind der 29. Januar, der 12. und 13. Februar, der 5. und der 20. März.
Von der Verteidigung wird kritisiert, daß die im Prozeß zur Sprache kommenden Bücher und Dokumente in der Regel nur im Selbstleseverfahren von Richtern und Schöffen aufgenommen werden, die Öffentlichkeit aber über die Inhalte besagter Schriften nur wenig erfährt. Entsprechene Anträge zur Änderung einer solchen Vorgehensweise wurden jedoch zurückgewiesen.
Altermedia, 11.01.2007
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